Fragen und Antworten

Wir haben für Euch die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kokiino Kinderbetreuung hier zusammengestellt. Sollten Euch darüberhinaus Fragen auf dem Herzen liegen, so kontaktiert uns doch gerne direkt. Wir freuen uns über Eure Nachricht.

Anmeldeinformationen

WO KANN ICH MICH ANMELDEN?

Auf folgender Seite können 2er-Tickets erworben werden: 2er-Ticket Kinderbetreuung

GIBT ES EINE SCHNUPPERSTUNDE?
Wir veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür.
GIBT ES EINE WARTELISTE?
Da wir die maximal Zahl von 15 Kindern pro Gruppe nicht überschreiten wollen, werden die Plätze verteilt anhand von Wartelisten. Die Eltern werden über das Platzangebot informiert.
WIE SIND DIE BETREUUNGSZEITEN?
Unsere Betreuungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 bis 18:00. Kinder können auch nach 10:00 kommen, jedoch empfehlen wir für die Gruppenbildung, rechtzeitig da zu sein.
WO GEBE ICH MEIN KIND AB, STANDORT?
In der Lindenthaler Allee 30, Berlin-Zehlendorf.

Anforderungen

VOR DER BETREUUNG
Rechtzeitig, unmittelbar nach Vertragsabschluss, ist mit der Leitung der Tageseinrichtung zu vereinbaren, ab wann und durch welche Vertrauensperson das Kind abgeholt wird.
ÄRZTLICHER BESCHEID ÜBER DIE GESUNDHEIT DES KINDES
Der Besuch der Tageseinrichtung kann erst dann begonnen werden, wenn die Leitung der Tageseinrichtung die Unbedenklichkeit der Aufnahme durch eine ärztliche Bescheinigung des für den Wohnbereich des Kindes zuständigen Gesundheitsamtes oder eines Arztes erhalten hat. Die Bescheinigung ist innerhalb einer Woche vor dem vorgesehenen Aufnahmetermin des Kindes auszustellen.
IMPFAUSWEIS
Zeitnah vor der Erstaufnahme muss ferner eine ärztliche Impfberatung über den vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes stattgefunden haben. Über diese Beratung müssen die Personen Sorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Tageseinrichtung einen schriftlichen Nachweis erbringen. Der schriftliche Nachweis über die erfolgte Impfberatung kann zusammen mit dem Nachweis der Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes auf einer ärztlichen Bescheinigung erbracht werden.
WIE VERHALTE ICH MICH IM KRANKHEITSFALL?
Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der pädagogischen Leitung unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist die pädagogische Leitung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Tageseinrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann.
FEHLTAGE?
Wenn unsere kleinen Freunde vereisen oder zu Hause bleiben, ist es wichtig das mit der pädagogischen Leitung zu besprechen. Wir planen und gestalten den Tag mit allen Kindern. Wissen wir Bescheid, können wir unsere Tagesplanung entsprechen ausrichten.

Versicherung, Schutz & corona-maßnahmen

SIND UNSERE KINDER WÄHREND DER BETREUUNGSZEIT VERSICHERT?
Während des Besuchs der Tageseinrichtung und auf den im Zusammenhang mit dem Besuch der Tageseinrichtung stehenden Wegen besteht für das Kind gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
IST DER SCHUTZ MEINER KINDER VOR ORT GEWÄHRLEISTET?
Die Einrichtung verfügt über alle offiziellen Sicherheitsstandards und Richtlinien (Räumlichkeiten eines bestehenden Kindergartens von Montag – Freitag). Darüber hinaus stehen die Kinder unter ständiger Aufsicht unserer Erzieherinnen und Erzieher.
WERDEN CORONA MASSNAHMEN EINGEHALTEN?
Maßnahmen wie in anderen Kitas und Richtlinien mit den Gesundheitsamt und der Kitaaufsicht werden durchgeführt und kontrolliert.
WERDEN HYGIENEMASSNAHMEN GETROFFEN?
Entsprechend der allgemeinen Vorkehrungen und Maßnahmen (Gesundheitsamt).